Erdbestattung, Feuerbestattung, Diamantbestattung, Baumbestattung, Seebestattung

URLAUBSANSPRUCH IM TRAUERFALL

Tritt im engsten Familienkreis ein Sterbefall auf, haben die nahstehenden Angehörigen Anspruch auf Sonderurlaub. D.h. sie sind von der Arbeitspflicht befreit, erhalten aber weiterhin ihr Gehalt.
Allerdings bezieht sich dies nur auf den 1. Verwandtschaftsgrad ( Tod des Ehepartners, des Kindes oder eines Elternteils).

Die Dauer des Sonderurlaubes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise der Kulanz des Arbeitgebers und die Länge der Betriebszugehörigkeit. Nachfolgend finden Sie Richtwerte, diese dienen jedoch nur zur Orientierung.

BetriebszugehörigkeitDauer des Sonderurlaubs
Kürzer als 6 Monate1 – 3 Tage
Zwischen 6 und 12 Monaten2 – 7 Tage
Länger als 12 Monate3 – 14 Tage

Beamte erhalten laut der Verordnung für Bundesbeamte und Richter 2 Tage Sonderurlaub beim dem Tod eines Ehepartners, Kindes oder Elternteils. Auch bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst sind es laut Tarifvertrag nur 2 Sonderurlaubstage.

Beachten Sie, dass Sonderurlaub im Gesetz nur sehr grob im BGB § 616 geregelt ist. So ist Sonderurlaub im Regelfall vorwiegend bei sehr nahen Verwandtschaftsgraden wie Eltern, Kindern oder Partnern abgesichert. Bei anderen Zusammengehörigkeiten empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen. In Einzelfällen gibt es auch eine explizite Regelung über abgedeckte Verwandtschaftsverhältnisse und Dauer des Sonderurlaubs, zum Beispiel in Tarif- oder Betriebsverträgen.

Der Sonderurlaub ist in der Regel dafür gedacht, die Beerdigung zu planen und Behördengänge zu erledigen.

Im Arbeitsvertrag sollte vorab geregelt sein, für welche Fälle Sonderurlaub genutzt werden kann. Dies ist vom Arbeitgeber abhängig.

Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich.

Quelle bestattungen.de