Die Feuerbestattung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und die Anzahl der Feuerbestattungen nimmt gegenüber den Erdbestattungen jährlich immer mehr zu. Beide kirchlichen Konfessionen (ev./rk.) erkennen die Feuerbestattung gleichermaßen an. Nach einer optionalen Trauerfeier, mit dem Sarg, wird der Verstorbene in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert. Nach Rückkehr der Urne wird diese üblicherweise auf dem Friedhof des Wohnortes beigesetzt.
Für die Verabschiedung gibt es mehrere Varianten:
• Trauerfeier mit dem Sarg mit anschließender Überführung zur Einäscherung und späterer Beisetzung bspw. im engsten Familienkreis
• Trauerfeier am Grab, in der Kirche oder in einer Leichenhalle mit der Urne mit anschließender Beisetzung
• Beisetzung der Urne direkt am Grab
Bei der Grabwahl unterscheidet man, wie bei der Erdbestattung, zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern, oder aber auch einer Nische in einer Urnenwand oder einem anonymen Urnengemeinschaftsgrab ohne individuellem Grabzeichen.
Bei der anonymen Urnenbestattung besteht genauso die Möglichkeit einer Trauerfeier mit dem Sarg, jedoch wird die Urne nach der Einäscherung direkt dem entsprechenden Friedhofsamt zur anonymen Bestattung übergeben. Den Zeitpunkt der Beisetzung, die ohne Angehörige stattfindet, bestimmt das zuständige Friedhofsamt.