Antworten auf die häufigsten Fragen

Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt Angehörige oft vor eine völlig neue Situation. Neben Trauer und Abschied müssen innerhalb kurzer Zeit viele Entscheidungen getroffen und organisatorische Aufgaben erledigt werden. Dabei entstehen häufig Fragen: Was muss jetzt getan werden? Wen muss ich informieren? Welche Unterlagen werden benötigt? Und wann sollte ein Bestatter beauftragt werden?

Als familiengeführtes Bestattungsunternehmen in dritter Generation begleiten wir seit über 60 Jahren Angehörige in Leipheim, Günzburg, Ichenhausen, Burgau, Bibertal, Kötz und Nersingen. Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen Aufgaben und stehen Ihnen im Trauerfall persönlich zur Seite.

Der Tod eines nahestehenden Menschen löst oft Schock, Trauer und Unsicherheit aus. Viele Angehörige fragen sich, welche Schritte nun notwendig sind. Zunächst sollte ein Arzt verständigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausstellt. Erst danach können weitere organisatorische Maßnahmen eingeleitet werden.

Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, kann der Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird die Todesfeststellung in der Regel direkt vor Ort veranlasst.

Nach der ärztlichen Feststellung können Sie uns kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten und stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation persönlich zur Seite.

Unmittelbar nach einem Todesfall sollten zunächst die engsten Angehörigen und nahestehenden Personen informiert werden. Welche weiteren Stellen benachrichtigt werden müssen, hängt von der persönlichen Situation des Verstorbenen ab.

Zu einem späteren Zeitpunkt müssen unter anderem Versicherungen, Banken, Rententräger oder Vertragspartner über den Todesfall informiert werden. Viele dieser Schritte müssen jedoch nicht sofort erfolgen.

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und informieren Sie darüber, welche Stellen in Ihrem individuellen Fall benachrichtigt werden sollten.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, sollte zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus. Bis dahin sollte der Verstorbene möglichst nicht umgelagert werden.

Nach der Todesfeststellung können Sie sich in Ruhe verabschieden. Viele Familien empfinden diese ersten Stunden im vertrauten Umfeld als besonders wertvoll.

Anschließend übernehmen wir die weiteren organisatorischen Schritte, die Überführung sowie die Planung der Bestattung und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

Tritt ein Todesfall im Krankenhaus ein, werden die Angehörigen vom Krankenhaus informiert. Die ärztliche Todesfeststellung erfolgt direkt vor Ort.

Angehörige können anschließend frei entscheiden, welches Bestattungsunternehmen sie beauftragen möchten. Es besteht keine Verpflichtung, einen bestimmten Bestatter zu wählen.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme kümmern wir uns um die Überführung und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten, die nun anstehen.

Verstirbt ein Mensch in einem Pflegeheim, informiert das Pflegepersonal zunächst den zuständigen Arzt sowie die Angehörigen. Die notwendigen ersten Maßnahmen werden direkt vor Ort eingeleitet.

Zudem können die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen. Viele Familien schätzen in dieser Situation eine persönliche Begleitung und Unterstützung bei den anstehenden Entscheidungen.

Wir übernehmen die Organisation der Überführung und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Bestattung und die weiteren Formalitäten.

Nach einem Todesfall muss immer ein Arzt verständigt werden. Erst nach der ärztlichen Leichenschau kann der Tod offiziell festgestellt werden. Der Arzt stellt anschließend den Totenschein aus, der für die weiteren Schritte benötigt wird.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, sollte der Hausarzt informiert werden. Außerhalb der Sprechzeiten kann der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird die Todesfeststellung in der Regel direkt vor Ort veranlasst.

Erst nach der ärztlichen Feststellung können wir die weiteren organisatorischen Schritte für Sie übernehmen.

Der Totenschein wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchführt. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das die amtliche Feststellung des Todes bestätigt.

Der Totenschein enthält unter anderem Angaben zur Person des Verstorbenen sowie Informationen zur Todesursache. Er wird später für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt.

Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf. Gerne unterstützen wir Sie bei allen weiteren Formalitäten, die nach der Ausstellung des Totenscheins erforderlich sind.

Ein Bestattungsunternehmen kann direkt kontaktiert werden. Viele 

Je früher wir eingebunden werden, desto besser können wir Sie bei den organisatorischen Aufgaben unterstützen und entlasten. Dazu gehören beispielsweise die Überführung, die Abstimmung mit Behörden und Friedhöfen sowie die Planung der Bestattung.

Sie müssen nicht bereits alle Entscheidungen getroffen haben. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte und beantworten Ihre Fragen.

In der Regel wird die Bestattung von den nächsten Angehörigen beauftragt. Wer dazu berechtigt ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den familiären Verhältnissen.

Häufig übernehmen Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige diese Aufgabe. Bestehen Unsicherheiten, beraten wir Sie gerne zur individuellen Situation.

Unser Ziel ist es, Angehörige in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und gemeinsam eine würdevolle Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen und der Familie zu gestalten.

Für die Beantragung von Sterbeurkunden und die Erledigung verschiedener Formalitäten werden einige Dokumente benötigt. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt unter anderem vom Familienstand des Verstorbenen ab.

In vielen Fällen werden benötigt:

• Personalausweis oder Reisepass
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde oder Familienbuch bei Verheirateten
• Scheidungsurteil bei Geschiedenen
• Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten

Sollten einzelne Dokumente nicht sofort auffindbar sein, ist das meist kein Problem. Wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen benötigt werden und unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Nach einem Todesfall werden häufig mehrere Sterbeurkunden benötigt. Banken, Versicherungen, Rententräger, Behörden oder Vertragspartner verlangen oft eine amtliche Ausfertigung, um Angelegenheiten des Verstorbenen bearbeiten zu können.

Wie viele Sterbeurkunden sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab. In vielen Fällen empfehlen wir, mehrere Ausfertigungen gleichzeitig zu beantragen. Dadurch lassen sich spätere Nachbestellungen vermeiden.

Wir kümmern uns auf Wunsch um die Beantragung der Sterbeurkunden und beraten Sie gerne zur benötigten Anzahl.

Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Auf Grundlage dieser Meldung werden anschließend die Sterbeurkunden ausgestellt.

In den meisten Fällen übernehmen wir diese Aufgabe für die Angehörigen. Hierfür benötigen wir verschiedene Unterlagen sowie Personenstandsurkunden des Verstorbenen.

Dadurch werden Angehörige entlastet und müssen sich nicht selbst um die Formalitäten beim Standesamt kümmern.

Ja, grundsätzlich darf ein Verstorbener nach dem Tod zunächst zu Hause verbleiben. Viele Angehörige nutzen diese Zeit für einen ruhigen und persönlichen Abschied in vertrauter Umgebung.

Wie lange dies möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Einzelfalls. Gerne informieren wir Sie über die aktuell geltenden Regelungen und die Möglichkeiten einer Abschiednahme zu Hause.

Für viele Familien sind diese gemeinsamen Stunden eine wertvolle und wichtige Zeit des Abschieds.

Die Dauer einer Aufbahrung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den gesetzlichen Vorgaben und dem geplanten Zeitpunkt der Bestattung oder Einäscherung.

Eine Aufbahrung kann in einem Abschiedsraum, in einer Trauerhalle oder unter bestimmten Voraussetzungen auch im häuslichen Umfeld stattfinden.

Viele Angehörige wünschen sich eine persönliche Abschiednahme vor der Bestattung. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und gestalten einen würdevollen Rahmen für diesen besonderen Moment.

Ja, eine Abschiednahme am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich und wird von vielen Angehörigen als wertvoll empfunden.

Vor der Abschiednahme wird der Verstorbene sorgfältig versorgt und vorbereitet. Angehörige erhalten so die Möglichkeit, noch einmal bewusst Abschied zu nehmen.

Ob eine offene Aufbahrung gewünscht wird, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wir beraten Sie einfühlsam und unterstützen Sie dabei, den für Sie passenden Weg zu finden.

Nach einem Todesfall müssen verschiedene Institutionen informiert werden. Dazu gehören unter anderem die Krankenkasse und gegebenenfalls die Deutsche Rentenversicherung.

Viele Formalitäten können wir für Sie vorbereiten oder unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten. Welche Stellen informiert werden müssen, hängt von der individuellen Situation des Verstorbenen ab.

In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen, welche Meldungen erforderlich sind und welche Unterlagen benötigt werden.

Mit dem Tod eines Menschen enden bestehende Verträge nicht automatisch. Dazu können beispielsweise Mietverträge, Stromverträge, Telefonverträge, Mitgliedschaften oder Versicherungen gehören.

Angehörige sollten sich zunächst einen Überblick über die vorhandenen Verträge verschaffen. Je nach Vertragsart bestehen unterschiedliche Kündigungsfristen oder Sonderregelungen.

Es empfiehlt sich, wichtige Unterlagen und Schriftverkehr aufzubewahren, damit alle Angelegenheiten geordnet geregelt werden können.

Nach einem Todesfall gibt es verschiedene Fristen, die je nach Situation relevant sein können. Dazu gehören beispielsweise Fristen gegenüber Versicherungen, Behörden oder im Zusammenhang mit dem Nachlass.

Nicht jede Angelegenheit muss sofort erledigt werden. Dennoch ist es sinnvoll, wichtige Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen und die nächsten Schritte zu planen.

Wir unterstützen Angehörige dabei, den Überblick zu behalten und die notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu erledigen.

Bankkonten werden durch den Todesfall nicht automatisch geschlossen. Die weitere Vorgehensweise hängt unter anderem von vorhandenen Vollmachten und den erbrechtlichen Verhältnissen ab.

Für viele Bankgeschäfte wird die Sterbeurkunde benötigt. In bestimmten Fällen kann zusätzlich ein Erbschein erforderlich sein.

Da sich die Abläufe von Bank zu Bank unterscheiden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kreditinstitut.

Nach einem Todesfall stehen Angehörige häufig unter großem emotionalem Druck. Viele Entscheidungen müssen getroffen werden, gleichzeitig bleibt oft wenig Raum für Ruhe und Abschied.

Wichtige Entscheidungen rund um die Bestattung, die Trauerfeier oder den Nachlass sollten deshalb möglichst nicht unter Zeitdruck getroffen werden. Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche, Fragen und persönliche Wünsche.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch diese Zeit und unterstützen Sie dabei, die für Sie passenden Entscheidungen in Ruhe zu treffen.

Erdbestattung, Feuerbestattung, Diamantbestattung, Baumbestattung, Seebestattung

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

Ein Todesfall stellt Angehörige oft vor viele organisatorische und persönliche Herausforderungen. Nicht jede Situation lässt sich mit einem Ratgeber beantworten. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu einer Bestattung, Beerdigung oder Bestattungsvorsorge haben, sind wir gerne für Sie da.