DIE LIEBE STEUER

Die Hinterbliebenen können einige Posten der Rechnung vom Bestatter bei der Steuer angeben. Unter bestimmten Umständen können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder dies aus sittlichen und moralischen Gründen freiwillig tun und der Nachlass des/der Verstorbenen nicht ausreicht, die Bestattungskosten abzudecken. […]